
Covid-19
26. April 2020Zur Maskenpflicht im ÖPNV
Nach der Coronaschutzverordnung ist der Nutzer einer Beförderungsleistung im ÖPNV zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (FFP2 oder KN95 ähnlich) verpflichtet. Die SVE bittet für ihre Verkehrsmittel dringend um Beachtung.