Parkplatz City-Süd
1. Kurzparker
Höchstparkdauer 9 Stunden gebührenpflichtig an Werktagen Mo – Sa von 9 – 18 Uhr
| Parkgebühren Kurzparker | |
|---|---|
| 1. bis 4. Stunde je | 1,20 € |
| 5. Stunde | 1,80 € |
| Tagesparkschein (9 Stunden) | 6,60 € |
2. Dauerparker
Mietanträge über die Web-Seite SVE bzw. im KundenCenter SVE Ausgabe der Parkausweise im KundenCenter SVE Beginn der Bewirtschaftung (Gebührenpflicht): 1. Juni 2016
| Parkgebühren Dauerparker | |
|---|---|
| Pendlerparkkarte | 72,00 € pro Jahr (6,00 € pro Monat) |
| Dauerparkkarte | 48,00 € pro Monat |
Pendler- und Dauerparkkarten werden ausschließlich für Kraftfahrzeuge, die nach der Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind sowie Quads, Trikes und Motorräder ausgestellt. Diese Parkkarten werden nicht ausgestellt für Wohnmobile, Stretch-Limousinen, jegliche Lkw, Transporter, Sprinter, Kastenwagen, Pickups (sofern Zulassung als Lkw) sowie Anhänger.
| Bei Änderungen oder Ersatz der Dauerkarte bitte folgende Gebühren beachten: | |
|---|---|
| Ersatz Dauerparkausweis City-Süd | 25,- € |
| Änderung Dauerparkausweis City-Süd (Kennzeichen o.ä.) | 15,- € |
Die Pendlerparkkarten werden an VRS-Kunden ausgegeben, die eines der folgenden Abos oder Fahrberechtigungen haben:
- Monatsticket im Abo
- Deutschlandticket
- JobTicket
- Großkundenticket
- SemesterTicket/NRW SemesterTicket
- DualTicket
- Abo Ticket DB Fernverkehr
- Bahncard 100
- Berechtigungsausweis/
Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke nach SGB IX Artikel 1 §§ 145 ff.
Beim Antrag Pendlerparkkarte (auch bei Verlängerungsantrag): Wegen der Voraussetzungen bitte die Parkplatzordnung beachten; bitte insbesondere Ticket (im Original) und Fahrzeugschein (im Original) mitbringen. Sollte es sich nicht um das eigene Fahrzeug handeln wird um eine Bestätigung des Kfz-Halters zur Nutzung gebeten. Die Pendlerparkkarte wird für ein Kraftfahrzeug ausgestellt. Es können keine weiteren Fahrzeuge bei der Pendlerparkkarte hinterlegt werden.
Die Parkberechtigungen werden zur Zeit nur befristet für ein halbes Jahr ausgestellt.