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Bewohnerparken

Verfahren zum Erhalt eines Bewohnerparkausweises

  1. Bewohner sind die Personen, die in dem Bereich meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen.
  2. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich (Bestätigung des Kfz-Halters) dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
  3. Bewohnerparkausweise werden ausschließlich für Kraftfahrzeuge, die nach der Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind sowie Quads, Trikes und Motorräder ausgestellt. Der Bewohnerparkausweis wird nicht ausgestellt für Wohnmobile, Stretch-Limousinen, jegliche Lkw, Transporter, Sprinter, Kastenwagen, Pickups (sofern Zulassung als Lkw) sowie Anhänger.
  4. Der Fahrzeugschein (die Fahrzeugscheine) muss bei Antragstellung im Original im Kundenzentrum vorgelegt werden.

In Ausnahmefällen können bis zu drei verschiedene Kennzeichen auf einem Parkausweis eingetragen werden. Weitere Hinweise erhalten Sie in unserem Kundenzentrum. Die Bearbeitungszeit für Neuanträge, für Verlängerungsanträge und bei Kfz-Änderungen beträgt in der Regel einen Tag.

Antrag Bewohnerparkausweis

Gebühr Bewohnerparkausweis

Übersicht Parkzonen A – F