Schlaue Nummer
max. 60 Ct./Verbindung

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Parkplatz City-Süd

1. Kurzparker

Höchstparkdauer 9 Stunden
gebührenpflichtig an Werktagen Mo – Sa von 9 – 18 Uhr

Parkgebühren Kurzparker
1. bis 4. Stunde je 1,20 €
5. Stunde 1,80 €
Tagesparkschein (9 Stunden) 6,60 €

2. Dauerparker

Mietanträge über die Web-Seite SVE bzw. im KundenCenter SVE
Ausgabe der Parkausweise im KundenCenter SVE
Beginn der Bewirtschaftung (Gebührenpflicht): 1. Juni 2016

Parkgebühren Dauerparker
Pendlerparkkarte 72,00 € pro Jahr (6,00 € pro Monat)
Dauerparkkarte 48,00 € pro Monat

Pendler- und Dauerparkkarten werden ausschließlich für Kraftfahrzeuge, die nach der Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind sowie Quads, Trikes und Motorräder ausgestellt. Diese Parkkarten werden nicht ausgestellt für Wohnmobile, Stretch-Limousinen, jegliche Lkw, Transporter, Sprinter, Kastenwagen, Pickups (sofern Zulassung als Lkw) sowie Anhänger.

Beim Antrag Pendlerparkkarte (auch bei Verlängerungsantrag): Wegen der Voraussetzungen bitte die Parkplatzordnung beachten; bitte insbesondere (VRS-)Ticket und Fahrzeugschein (im Original) mitbringen. Sollte es sich nicht um das eigene Fahrzeug handeln wird um eine Bestätigung des Kfz-Halters zur Nutzung gebeten. Bzgl. Änderung oder Ersatz der Dauerparkkarte bitte die Hinweise bei Gebühren und Entgelte beachten.

Mietantrag Dauerparkkarte Stellplatz Parkplatz City-Süd

Antrag Pendlerparkkarte Stellplatz Parkplatz City-Süd

Parkplatzordnung Parkplatz City-Süd
Verlusterklärung Pendler-/Dauerparkkarte Parkplatz City-Süd
Änderungsantrag Pendler-/Dauerparkkarte Parkplatz City-Süd
Kündigung Pendler-/Dauerparkkarte Parkplatz City-Süd