Parken

Parkplatz City-Süd

1. Kurzparker

Höchstparkdauer 9 Stunden gebührenpflichtig an Werktagen Mo – Sa von 9 – 18 Uhr

Parkgebühren Kurzparker
1. bis 4. Stunde je 1,20 €
5. Stunde 1,80 €
Tagesparkschein (9 Stunden) 6,60 €

2. Dauerparker

Mietanträge über die Web-Seite SVE bzw. im KundenCenter SVE Ausgabe der Parkausweise im KundenCenter SVE Beginn der Bewirtschaftung (Gebührenpflicht): 1. Juni 2016

Parkgebühren Dauerparker
Pendlerparkkarte 72,00 € pro Jahr (6,00 € pro Monat)
Dauerparkkarte 48,00 € pro Monat


Pendler- und Dauerparkkarten werden ausschließlich für Kraftfahrzeuge, die nach der Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind sowie Quads, Trikes und Motorräder ausgestellt. Diese Parkkarten werden nicht ausgestellt für Wohnmobile, Stretch-Limousinen, jegliche Lkw, Transporter, Sprinter, Kastenwagen, Pickups (sofern Zulassung als Lkw) sowie Anhänger.

Bei Änderungen oder Ersatz der Dauerkarte bitte folgende Gebühren beachten:
Ersatz Dauerparkausweis City-Süd 5,- €
Änderung Dauerparkausweis City-Süd (Kennzeichen o.ä.) 10,- €

Achtung: Aufgrund einer verringerten Stellplatzanzahl auf dem Parkplatz City-Süd (Rathausneubau) werden z. Zt. keine Pendlerparkkarten und Dauerparkkarten neu ausgestellt!

Die Pendlerparkkarten werden an VRS-Kunden ausgegeben, die eine der folgenden Abos oder Fahrberechtigungen haben:

  • VRS Monatskarte im Abo
  • VRS Formal9Ticket im Abo
  • VRS Aktiv 60Ticket im Abo
  • VRS JobTicket
  • VRS Großkundenticket
  • VRS StarterTicket im Abo
  • VRS SemesterTickets/NRW SemesterTickets
  • VRS DualTickets
  • Abo Tickets DB Fernverkehr
  • Bahncard 100
  • Berechtigungsausweis/Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke nach SGB IX Artikel 1 §§ 145 ff.

Beim Antrag Pendlerparkkarte (auch bei Verlängerungsantrag): Wegen der Voraussetzungen bitte die Parkplatzordnung beachten; bitte insbesondere (VRS-)Ticket und Fahrzeugschein (im Original) mitbringen. Sollte es sich nicht um das eigene Fahrzeug handeln wird um eine Bestätigung des Kfz-Halters zur Nutzung gebeten. Die Pendlerparkkarte wird für ein Kraftfahrzeug ausgestellt. Es können keine weiteren Fahrzeuge bei der Pendlerparkkarte hinterlegt werden. Aufgrund der sich weiter verringernden Stellplatzanzahl werden die Parkberechtigungen nur befristet ausgestellt.

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