
Parkplatz City-Süd
1. Kurzparker
Höchstparkdauer 9 Stunden
gebührenpflichtig an Werktagen Mo – Sa von 9 – 18 Uhr
Parkgebühren Kurzparker | |
1. bis 4. Stunde je | 1,20 € |
5. Stunde | 1,80 € |
Tagesparkschein (9 Stunden) | 6,60 € |
2. Dauerparker
Mietanträge über die Web-Seite SVE bzw. im KundenCenter SVE
Ausgabe der Parkausweise im KundenCenter SVE
Beginn der Bewirtschaftung (Gebührenpflicht): 1. Juni 2016
Parkgebühren Dauerparker | |
Pendlerparkkarte | 72,00 € pro Jahr (6,00 € pro Monat) |
Dauerparkkarte | 48,00 € pro Monat |
Pendler- und Dauerparkkarten werden ausschließlich für Kraftfahrzeuge, die nach der Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind sowie Quads, Trikes und Motorräder ausgestellt. Diese Parkkarten werden nicht ausgestellt für Wohnmobile, Stretch-Limousinen, jegliche Lkw, Transporter, Sprinter, Kastenwagen, Pickups (sofern Zulassung als Lkw) sowie Anhänger.
Beim Antrag Pendlerparkkarte (auch bei Verlängerungsantrag): Wegen der Voraussetzungen bitte die Parkplatzordnung beachten; bitte insbesondere (VRS-)Ticket und Fahrzeugschein (im Original) mitbringen. Sollte es sich nicht um das eigene Fahrzeug handeln wird um eine Bestätigung des Kfz-Halters zur Nutzung gebeten. Bzgl. Änderung oder Ersatz der Dauerparkkarte bitte die Hinweise bei Gebühren und Entgelte beachten.
Mietantrag Dauerparkkarte Stellplatz Parkplatz City-Süd
Antrag Pendlerparkkarte Stellplatz Parkplatz City-Süd
Parkplatzordnung Parkplatz City-Süd
Verlusterklärung Pendler-/Dauerparkkarte Parkplatz City-Süd
Änderungsantrag Pendler-/Dauerparkkarte Parkplatz City-Süd
Kündigung Pendler-/Dauerparkkarte Parkplatz City-Süd